Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach §95 Abs. 1a AußStrG

Nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz haben Eltern vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht zu bescheinigen, dass sie sich informiert haben, wie Kinder die Scheidung auf emotionaler Ebene erleben.

Wir bieten Ihnen die verpflichtende Elternberatung nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz bei einvernehmlicher Scheidung in einem vertraulichen Beratungsgespräch, um auf diesem Wege zu informieren, wie Kinder die Scheidung auf emotionaler Ebene erleben. Wir unterstützen Sie dabei die Trennung so zu gestalten, dass für Ihre Kinder so wenig Leid als möglich entsteht.

Mögliche Fragen können sein:

  • Wie sagen wir es unseren Kindern?
  • Was ändert sich für Kinder und Eltern nach der Scheidung?
  • Getrennt leben – gemeinsam erziehen – wie geht das?
  • Wie nehmen Kinder eine Scheidung wahr und wie reagieren sie darauf?
  • Wie können wir weiterhin gut für unsere Kinder da sein?

Dieses Beratungsgespräch wird von erfahrenen und anerkannten BeraterInnen in Form von Einzel- und/oder Paargesprächen angeboten.

Organisatorisches:

Kosten:               Für Einzelberatung: € 60,– / Für Paarberatung: € 100,–
Dokumente:    Damit wir Ihnen eine Bestätigung ausstellen können, bringen Sie bitte zur Beratung einen gültigen Lichtbildausweis mit.
Termine:            Nach telefonischer Vereinbarung